Die TuS Koblenz hat gegen das Urteil der Spruchkammer des Fußball-Regional-Verbandes Südwest vom 23.09.2026 im Zusammenhang mit der Wertung des Oberliga-Spiels gegen den TSV Gau-Odernheim Berufung eingelegt.
Die Spruchkammer hatte in ihrem Urteil festgestellt, dass der Platz in Gau-Heppenheim hinsichtlich der Spielfeldmaße nicht den Vorgaben der Spielordnung entsprochen hatte, den Protest der TuS gegen die Wertung der Partie allerdings zurückgewiesen. Die TuS Koblenz macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Entscheidung der Spruchkammer in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen. Über die Berufung wird nun im weiteren sportgerichtlichen Verfahren entschieden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren inhaltlichen Aussagen zum Protest, zum Urteil der Spruchkammer und zur neuerlichen Berufung treffen möchten.







