Das Verbandsgericht des Fußball-Regional-Verbandes „Südwest“ hat die Berufung der TuS Koblenz gegen das Urteil der Spruchkammer im Zusammenhang mit dem Protest gegen die Wertung des Oberligaspiels gegen den TSV Gau-Odernheim zurückgewiesen. Die Spielwertung bleibt damit bestehen.
Hintergrund des Protestes waren die Platzmaße am Spielort Gau-Heppenheim. Bereits im Vorfeld hatte die TuS Koblenz den gastgebenden Verein und den zuständigen Staffelleiter sowie am Spieltag auch das Schiedsrichtergespann über ihre Bedenken hinsichtlich der Platzgröße informiert und einen möglichen Protest angekündigt. Messungen ergaben an der Mittellinie eine Spielfeldbreite von 59,35 Metern und an der schmalsten Stelle von 57,2 Metern. Damit wurde die in § 7 Nr. 1 der Spielordnung für mögliche Ausnahmen vorgesehene Untergrenze von 60 Metern unterschritten. Zudem war das Spielfeld damit nicht rechteckig, sondern lief trapezförmig zu.
Das Verbandsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass es sich bei den Maßvorgaben in § 7 Nr. 1 der Spielordnung um eine „Soll“-Vorschrift handele. Die im Urteil als „mögliche Toleranzuntergrenze“ bezeichneten 60 Meter seien demnach keine zwingende Grenze. Damit akzeptiert das Gericht in seiner Bewertung eine weitere Unterschreitung der bereits für Ausnahmen vorgesehenen Grenze und verweist auf die allgemeinen Richtlinien des DFB, die für die Spielfeldbreite als Mindestmaß 45 Meter und als Höchstmaß 95 Meter vorsehen.
Das Gericht bewertet die Unterschreitung um bis zu 2,8 Meter darüber hinaus als „allenfalls geringfügig“. Zudem seien nach Auffassung des Gerichts beide Mannschaften gleichermaßen von der zu geringen Platzbreite betroffen gewesen. Besondere, das Spiel beeinflussende Umstände im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) lägen daher nicht vor. Ein ausreichender Protestgrund sei somit nicht gegeben.
Die TuS Koblenz respektiert die Entscheidung des Verbandsgerichts, hält jedoch an ihrer ursprünglichen Rechtsauffassung fest. Dass die Unterschreitung der vorgesehenen 60-Meter-Grenze und der trapezförmige Zuschnitt des Spielfelds in Gau-Heppenheim nicht als ausreichender Protestgrund bewertet wurden, ändert nichts an der Überzeugung der TuS Koblenz, dass die Einhaltung geltender Regeln eine wesentliche Voraussetzung für einen fairen sportlichen Wettbewerb ist.
TuS-Präsident Christian Krey und Vizepräsident Nils Lappahn ordnen die letztinstanzliche Entscheidung in der kürzlich erschienenen Folge des vereinseigenen Podcast aus Sicht der TuS Koblenz ein. Die neue Folge von 61 Meter findet ihr ab sofort auf Spotify, Apple Podcasts oder unter www.61meter.de







