NewsEinladung zur Mitgliederversammlung 2025

06/10/2025
einladung_mv2025

GemĂ€ĂŸ § 15 Absatz 3 der Vereinssatzung wird hiermit zur Mitgliederversammlung am Dienstag, 28. Oktober 2025, um 19:11 Uhr im Hotel Wyndham Garden, Zu den Thermen 2, 56112 Lahnstein, eingeladen.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. BegrĂŒĂŸung und Eröffnung

2. Ernennung eines ProtokollfĂŒhrers

3. Bestellung einer Wahl- und ZĂ€hlkommission

4. Gedenken an die Verstorbenen des Vereins

5. Feststellen der ordnungsgemĂ€ĂŸen Ladung und BeschlussfĂ€higkeit

6. Genehmigung der Tagesordnung

7. Bericht des PrÀsidenten

8. Bericht des VizeprÀsidenten Finanzen

9. Bericht des VizeprÀsidenten

10. Bericht Vorstand Sport

11. Bericht Vorstand Jugend

12. Bericht der KassenprĂŒfer

13. Aussprache ĂŒber die Berichte

14. SatzungsĂ€nderungen – siehe Anhang

15. Wahl eines Versammlungsleiters

16. Entlastung des Vorstandes

17. Wahl des PrÀsidenten

18. Wahl des VizeprÀsidenten

19. Wahl des VizeprÀsidenten Finanzen

20. Wahl des Vorstand Sport

21. Wahl des Vorstand Jugend

22. (ggf.) Wahl des Vorstand Kommunikation

23. Wahl der KassenprĂŒfer

24. Beschlussfassung ĂŒber AntrĂ€ge von Mitgliedern (Verpflichtende EinfĂŒhrung einer zusĂ€tzlichen digitalen Zahlungsmöglichkeit beim Stadioncatering)

25. Anpassung der Beitragsordnung (Streichen der Möglichkeit von vierteljĂ€hrlicher Zahlung, neue Definition des „Familienbeitrags“, Anpassung des Mitgliedsbeitrags fĂŒr aktive Jugendliche, EinfĂŒhrung einer lebenslangen Mitgliedschaft)

26. Verschiedenes

Koblenz, 06. Oktober 2025

Christian Krey
PrÀsident

 

AnhÀnge/AntrÀge

Anhang zu Punkt 14: SatzungsÀnderungen

Antrag 1 (Antragsteller: Marcel GĂŒnther)

– § 1 Punkt 5: Aufnahme der Formulierung „Ausgenommen von den genannten Vorgaben sind Sondernutzungen fĂŒr Merchandising-Artikel im vom Verein autorisierten Fanartikel-Vertrieb sowie vom Verein initiierte, zeitlich begrenzte Sondernutzungen fĂŒr Marketingzwecke bzw. JubilĂ€en.“

(zusammenfassende Information: Die sehr strikten Regelungen die Logonutzung betreffend, sollen u. a. fĂŒr Merchandisingzwecke gelockert werden.)

 

Antrag 2 (Antragsteller: Christian Krey i.V. PrÀsidium TuS Koblenz)

– § 15 Punkt 1: Änderung von „innerhalb von 5 Monaten“ in „innerhalb von 6 Monaten“.

(zusammenfassende Information: Die Mitgliederversammlung soll bis Jahresende (31.12.) möglich sein, nicht nur bis 30.11. eines jeden Jahres.)

 

Antrag 3 (Antragsteller: Christian Krey i.V. PrÀsidium TuS Koblenz)

– § 19 Punkt 1: Streichen des PrĂ€sidiumsmitgliedes fĂŒr Kommunikation.

(zusammenfassende Information: Der Posten des Vorstand Kommunikation soll aus der Satzung gestrichen werden.)

 

Antrag 4 (Antragsteller: Christian Krey i.V. PrÀsidium TuS Koblenz)

– § 19 Punkt 1:

Anstatt „Kommunikation.“ „(…) sowie bis zu drei Beisitzern. Die Beisitzer gehören nicht zum Vorstand im Sinne des § 26 BGB.“.

(zusammenfassende Information: Es sollen bis zu drei Beisitzer dem Vorstand angehören können, die jedoch nur eingeschrĂ€nkte Rechte haben und vom gewĂ€hlten, geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstand gewĂ€hlt werden.)

 

Antrag 5 (Antragsteller: Christian Krey i.V. PrÀsidium TuS Koblenz)

– § 19 Punkt 2:

Bisher: „Das PrĂ€sidium wird von der Mitgliederversammlung fĂŒr die Dauer von drei Jahren gewĂ€hlt. Die Mitglieder des PrĂ€sidiums bleiben auch nach Zeitablauf solange im Amt, bis eine Neuwahl durch die Mitgliederversammlung stattgefunden hat.“

Neu: „Das PrĂ€sidium wird, mit Ausnahme der Beisitzer, von der Mitgliederversammlung gewĂ€hlt. Die Amtsdauer betrĂ€gt drei Jahre. Die Beisitzer werden von dem geschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstand fĂŒr die Dauer von einem Jahr gewĂ€hlt. Eine Wiederwahl ist möglich. Beisitzer können auch Nicht-Vereinsmitglieder sein, eine Wiederwahl ist dann aber nur möglich, wenn innerhalb des ersten Jahres ein Eintritt in den Verein erfolgt ist. Beisitzer sind im PrĂ€sidium nicht stimmberechtigt. Die Mitglieder des PrĂ€sidiums bleiben auch nach Zeitablauf solange im Amt, bis eine Neuwahl durch die Mitgliederversammlung stattgefunden hat.“

(zusammenfassende Information: In dieser Formulierung wird definiert, welche Rechte und Pflichten Beisitzer im Vorstand haben.)

 

Antrag 6 (Antragsteller: Christian Krey i.V. PrÀsidium TuS Koblenz)

– § 19 Punkt 4:

Bisher: „Scheidet ein Mitglied des PrĂ€sidiums wĂ€hrend seiner Amtszeit aus, ist in der auf das
Ausscheiden folgenden Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied zu wĂ€hlen. Dessen Amtszeit entspricht der verbleibenden Amtszeit des ausgeschiedenen PrĂ€sidiumsmitgliedes.“

Neu: „Scheidet ein Mitglied des PrĂ€sidiums wĂ€hrend seiner Amtszeit aus, kann das PrĂ€sidium ein Ersatzmitglied bis zur nĂ€chsten Mitgliederversammlung kooptieren. Das kooptiert eingesetzte PrĂ€sidiumsmitglied nimmt beratend an den Sitzungen teil, ist jedoch nicht stimmberechtigt. In der auf das Ausscheiden folgenden Mitgliederversammlung ist ein Ersatzmitglied zu wĂ€hlen. Dessen Amtszeit entspricht der verbleibenden Amtszeit des ausgeschiedenen PrĂ€sidiumsmitgliedes.“

(zusammenfassende Information: Bisher musste der Posten von den verbliebenen
PrĂ€sidiumsmitgliedern ĂŒbernommen werden. KĂŒnftig soll, im Falle eines Ausscheidens, ein
Ersatzmitglied berufen werden können.)

 

Anhang zu Punkt 24: Verpflichtende EinfĂŒhrung einer digitalen Zahlungsmöglichkeit beim Stadioncatering

Die Mitgliederversammlung beschließt ab der Saison 2026/2027 ligaunabhĂ€ngig den Stadioncaterer zur EinfĂŒhrung einer digitalen Zahlungsmöglichkeit (Kartenzahlung) zu verpflichten. Sofern der aktuelle Vertrag ĂŒber die laufende Saison bereits geschlossen wurde, geschieht dies ersatzweise nach Auslaufen des aktuellen Vertrags. Die Möglichkeit der Barzahlung bleibt hiervon unberĂŒhrt.

BegrĂŒndung:

Kartenzahlung ist im Jahr 2025 eine SelbstverstĂ€ndlichkeit, der Anteil lag im Jahr 2024 bei 63,5%, Tendenz deutlich steigend. BegĂŒnstigt wird dies zusĂ€tzlich durch mobile Zahlungsoptionen via Smartphone, sodass nicht einmal mehr eine EC-Karte benötigt wird. Viele StadionbesucherInnen fĂŒhren im Alltag gar kein Portemonnaie oder Bargeld mit sich. Im Stadion hingegen fehlt immer noch die Möglichkeit digital zu zahlen. Dies ist nicht mehr zeitgemĂ€ĂŸ.‹DarĂŒber hinaus entstehen gerade in der Halbzeitpause lange Schlangen, der Barzahlungsprozess dauert insgesamt deutlich lĂ€nger und ist kompliziert.‹Die Ablehnung der Gastronomie bzgl. Kartenzahlung ist sachlich nicht begrĂŒndet. Die benötigte Hardware ist gĂŒnstig zu erwerben, die Zahlungen können ĂŒber mobiles Internet oder Wlan abgewickelt werden, die Umsatzkosten pro Transaktion sind gering und werden aufgrund des höheren Umsatzvolumens mehr als ausgeglichen. Des Weiteren sinken die Buchhaltungsaufwendungen, außerdem ist der erwirtschaftete Umsatz transparenter, was einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit liefert. Um einen Stadionbesuch ohne digitale Spuren auch weiterhin zu ermöglichen, bleibt die Barzahlung als Option vorhanden. Der Bierbrunnen bspw. kann mittig aufgeteilt werden, sodass die Kartenzahlung auf der einen Seite angeboten wird, die Barzahlung auf der anderen Seite.

Anhang zu Punkt 25: Beitragsordnung

Die ÄnderungsvorschlĂ€ge erfolgen mĂŒndlich.

Die vollstÀndige Tagesordnung inklusive aller AntrÀge kann hier heruntergeladen werden: Einladung_MV2025

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Das Jahr 1910 gilt mit der GrĂŒndung des FC Concordia als Geburtsstunde des Fußballs in Neuendorf. Nur ein Jahr spĂ€ter folgte der FC Deutschland Neuendorf. Die SchĂŒler Johannes Kottemeier, Peter Nick, Peter Miltz, Wilhelm Miltz, Fritz Holz, Peter Schwolen, Heinrich Lamberti, Karl Bohr, Johann Blank, Wilhelm Lotz und Josef Schellenbach legten 1911 den Grundstein zur heutigen TuS Koblenz.

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