GemÀà § 15 Absatz 3 der Vereinssatzung wird hiermit zur Mitgliederversammlung am Montag, 10. Oktober 2022 um 19:11 Uhr im Hotel Wyndham Garden, Zu den Thermen 2, 56112 Lahnstein, eingeladen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. BegrĂŒĂung und Eröffnung
2. Ernennung eines ProtokollfĂŒhrers
3. Bestellung einer Wahl- und ZĂ€hlkommission
4. Gedenken an die Verstorbenen des Vereins
5. Feststellen der ordnungsgemĂ€Ăen Ladung und BeschlussfĂ€higkeit
6. Genehmigung der Tagesordnung
7. Bericht des PrÀsidenten
8. Bericht des VizeprÀsidenten
9. Bericht Vorstand Jugend
10. Bericht Breitensport
11. Bericht der KassenprĂŒfer
12. Aussprache ĂŒber die Berichte
13. Wahl eines Versammlungsleiters
14. Entlastung des Vorstandes
15. Wahl des PrÀsidenten
16. Wahl des VizeprÀsidenten
17. Wahl des VizeprÀsidenten Finanzen
18. Wahl des Vorstandes Sport
19. Wahl des Vorstandes Jugend
20. Wahl des Vorstandes Kommunikation
21. Wahl der KassenprĂŒfer
22. AntrÀge:
– AntrĂ€ge auf SatzungsĂ€nderungen:
1) Die Mitgliederversammlung möge beschlieĂen:
Die Satzung wird wie folgt geÀndert:
In §1 – „Name und Sitz des Vereins“ wird ein neuer Satz 5 eingefĂŒgt:
Das Vereinswappen der Turn- und Spielvereinigung Koblenz 1911 e.V. ist eine Raute. Die Farben der RĂ€nder der Raute ist gelb. In der ansonsten blau gehaltenen Raute steht ein gelbes Quadrat. Innerhalb dieses gelben Quadrats liegt der Buchstabe âSâ (in rot) welcher ebenfalls eine quadratische Grundform mit einer nur teilweise geschlossenen Punze hat und die beiden anderen Buchstaben âTâ und âUâ umschlieĂt.
Im Buchstaben âSâ liegt vertikal und horizontal mittig platziert der Buchstabe âTâ (in rot), welcher oben auf der Höhe des Anstriches anfĂ€ngt und unten auf der Höhe des Endstriches des Buchstabens âSâ endet.
Der Buchstabe âUâ (in rot) liegt genau unterhalb der oberen HĂ€lfte des Buchstabens âSâ und ĂŒber dem Endstrich unten links des Buchstabens âSâ.
Das Vereinswappen sieht wie folgt aus:
Folgende Farbwerte sind zu verwenden:
Gelb: C: 0%, M: 20%, Y: 85%, K: 0%
Rot: C: 0%, M: 80%, Y: 85%, K: 5%
Blau: C: 100%, M: 85%, Y: 0%, K: 0%
Das Vereinswappen findet ausschlieĂlich freistehend, ohne weitere Akzentuierung, Verwendung.
Das Vereinswappen ist immer als zentrales Erscheinungsbild des Vereins zu verwenden.
2) Die Mitgliederversammlung möge beschlieĂen:
Die Satzung wird wie folgt geÀndert:
In §1 – „Name und Sitz des Vereins“ wird ein neuer Satz 6 eingefĂŒgt:
Die Heimspielkleidung der Turn- und Spielvereinigung Koblenz 1911 e.V. muss in den Farben Blau und Schwarz gehalten sein, sofern dem keine Regelungen der Organe gemÀà §4 dieser Satzung entgegenstehen. Als dritte Akzentfarbe ist Gelb zu nutzen.
3) Die Mitgliederversammlung möge beschlieĂen:
Die Satzung wird wie folgt geÀndert:
In §15 Absatz 8 wird wie folgt ergĂ€nzt: âSoweit die Satzung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. SatzungsĂ€nderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. FĂŒr die Beschlussfassungen ĂŒber die Ănderung des Zwecks des Vereins, ĂŒber dessen Auflösung oder einzelne AbsĂ€tze des §1 ist eine Mehrheit von drei Vierteln erforderlich.â
– AntrĂ€ge auf Anpassung der Beitragsordnung:
1) NachtrÀgliche Genehmigung der Erhöhung der AusbildungsentschÀdigung (Vorstandsbeschluss vom 08.06.2020, wirksam ab 01.07.2020); Detaillierte Erörterung erfolgt in der Versammlung.
2) Nachlass von 50% des Jahresbeitrags, wenn der Nachweis einer Behinderung (ab 50%) vorliegt, nur Grundsicherung bezogen wird oder Verwendung auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt nicht möglich ist und ein Nachweis erbracht wird, dass keinerlei TĂ€tigkeit ausgeĂŒbt wird, aus der EinkĂŒnfte erzielt werden und dieser Personenkreis gewillt ist, ehrenamtlich fĂŒr den Verein tĂ€tig zu werden; Detaillierte Erörterung erfolgt in der Versammlung.
23. Ehrungen/Verschiedenes
Koblenz, 18.09.2022, Christian Krey, PrÀsident