Gemäß § 15 Absatz 3 der Vereinssatzung wird hiermit zur Mitgliederversammlung am Montag, 10. Oktober 2022 um 19:11 Uhr im Hotel Wyndham Garden, Zu den Thermen 2, 56112 Lahnstein, eingeladen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Ernennung eines Protokollführers
3. Bestellung einer Wahl- und Zählkommission
4. Gedenken an die Verstorbenen des Vereins
5. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
6. Genehmigung der Tagesordnung
7. Bericht des Präsidenten
8. Bericht des Vizepräsidenten
9. Bericht Vorstand Jugend
10. Bericht Breitensport
11. Bericht der Kassenprüfer
12. Aussprache über die Berichte
13. Wahl eines Versammlungsleiters
14. Entlastung des Vorstandes
15. Wahl des Präsidenten
16. Wahl des Vizepräsidenten
17. Wahl des Vizepräsidenten Finanzen
18. Wahl des Vorstandes Sport
19. Wahl des Vorstandes Jugend
20. Wahl des Vorstandes Kommunikation
21. Wahl der Kassenprüfer
22. Anträge:
– Anträge auf Satzungsänderungen:
1) Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Satzung wird wie folgt geändert:
In §1 – „Name und Sitz des Vereins“ wird ein neuer Satz 5 eingefügt:
Das Vereinswappen der Turn- und Spielvereinigung Koblenz 1911 e.V. ist eine Raute. Die Farben der Ränder der Raute ist gelb. In der ansonsten blau gehaltenen Raute steht ein gelbes Quadrat. Innerhalb dieses gelben Quadrats liegt der Buchstabe „S“ (in rot) welcher ebenfalls eine quadratische Grundform mit einer nur teilweise geschlossenen Punze hat und die beiden anderen Buchstaben „T“ und „U“ umschließt.
Im Buchstaben „S“ liegt vertikal und horizontal mittig platziert der Buchstabe „T“ (in rot), welcher oben auf der Höhe des Anstriches anfängt und unten auf der Höhe des Endstriches des Buchstabens „S“ endet.
Der Buchstabe „U“ (in rot) liegt genau unterhalb der oberen Hälfte des Buchstabens „S“ und über dem Endstrich unten links des Buchstabens „S“.
Das Vereinswappen sieht wie folgt aus:
Folgende Farbwerte sind zu verwenden:
Gelb: C: 0%, M: 20%, Y: 85%, K: 0%
Rot: C: 0%, M: 80%, Y: 85%, K: 5%
Blau: C: 100%, M: 85%, Y: 0%, K: 0%
Das Vereinswappen findet ausschließlich freistehend, ohne weitere Akzentuierung, Verwendung.
Das Vereinswappen ist immer als zentrales Erscheinungsbild des Vereins zu verwenden.
2) Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Satzung wird wie folgt geändert:
In §1 – „Name und Sitz des Vereins“ wird ein neuer Satz 6 eingefügt:
Die Heimspielkleidung der Turn- und Spielvereinigung Koblenz 1911 e.V. muss in den Farben Blau und Schwarz gehalten sein, sofern dem keine Regelungen der Organe gemäß §4 dieser Satzung entgegenstehen. Als dritte Akzentfarbe ist Gelb zu nutzen.
3) Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Satzung wird wie folgt geändert:
In §15 Absatz 8 wird wie folgt ergänzt: „Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Für die Beschlussfassungen über die Änderung des Zwecks des Vereins, über dessen Auflösung oder einzelne Absätze des §1 ist eine Mehrheit von drei Vierteln erforderlich.“
– Anträge auf Anpassung der Beitragsordnung:
1) Nachträgliche Genehmigung der Erhöhung der Ausbildungsentschädigung (Vorstandsbeschluss vom 08.06.2020, wirksam ab 01.07.2020); Detaillierte Erörterung erfolgt in der Versammlung.
2) Nachlass von 50% des Jahresbeitrags, wenn der Nachweis einer Behinderung (ab 50%) vorliegt, nur Grundsicherung bezogen wird oder Verwendung auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt nicht möglich ist und ein Nachweis erbracht wird, dass keinerlei Tätigkeit ausgeübt wird, aus der Einkünfte erzielt werden und dieser Personenkreis gewillt ist, ehrenamtlich für den Verein tätig zu werden; Detaillierte Erörterung erfolgt in der Versammlung.
23. Ehrungen/Verschiedenes
Koblenz, 18.09.2022, Christian Krey, Präsident