GemaÌà § 15 Absatz 3 der Vereinssatzung wird hiermit zur Mitgliederversammlung am Dienstag, 28. November 2023, um 19:11 Uhr im Hotel Wyndham Garden, Zu den Thermen 2, 56112 Lahnstein, eingeladen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. BegrĂŒĂung und Eröffnung
2. Ernennung eines ProtokollfĂŒhrers
3. Bestellung einer Wahl- und ZĂ€hlkommission
4. Gedenken an die Verstorbenen des Vereins
5. Feststellen der ordnungsgemĂ€Ăen Ladung und BeschlussfĂ€higkeit
6. Genehmigung der Tagesordnung
7. Bericht des PrÀsidenten
8. Bericht des VizeprÀsidenten
9. Bericht Vorstand Jugend
10. Bericht Breitensport
11. Bericht der KassenprĂŒfer
12. Aussprache ĂŒber die Berichte
13. Wahl eines Versammlungsleiters
14. Entlastung des Vorstandes
15. Nachwahl des VizeprÀsidenten Finanzen
16. Wahl der KassenprĂŒfer
17. AntrÀge:
â AntraÌge auf SatzungsaÌnderungen aufgrund von Lizenzauflagen der RLSW GmbH:
1) Die Mitgliederversammlung moÌge die AÌnderung des § 18 – Wahlkommission / ZaÌhlkommission beschlieĂen:
Alt: § 18 – Wahlkommission / ZaÌhlkommission
Die Mitgliederversammlung kann zur DurchfuÌhrung und UÌberwachung von Wahlen im Rahmen der Mitgliederversammlung eine Wahlkommission, die aus mindestens 2 Mitgliedern besteht, bestimmen.
Neu: § 18 – Wahlauschuss / ZaÌhlkommission
Die Mitgliederversammlung waÌhlt zur DurchfuÌhrung und UÌberwachung von Wahlen im Rahmen der Mitgliederversammlung einen Wahlausschuss, der aus mindestens 2 Mitgliedern besteht. Der Wahlausschuss schlaÌgt Mitglieder vor, die sich zur Wahl des PraÌsidiums stellen.
2) Die Mitgliederversammlung moÌge die ErgaÌnzung des § 14 â Organe des Vereins beschlieĂen:
Alt: § 14 â Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung,
b) das PrÀsidium,
c) der Ehrenrat.
Neu: § 14 â Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung,
b) das PrÀsidium,
c) der Ehrenrat.
Mitarbeiter oder Mitglieder von Organen von Unternehmen, die zu mehreren Muttervereinen oder mit diesen verbundenen Unternehmen in wirtschaftlich erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im Bereich der Vermarktung, einschlieĂlich des Sponsorings, oder des Spielbetriebs stehen und/oder an ihnen bedeutend beteiligt sind, duÌrfen nicht Mitglied in Kontroll-, GeschaÌftsfuÌhrungs- und Vertretungsorganen der TuS Koblenz sein, wobei Konzerne und die ihnen angehoÌrigen Unternehmen als ein Unternehmen gelten. Ebenso duÌrfen Mitglieder von GeschaÌftsfuÌhrungs- oder Kontrollorganen eines anderen Teilnehmers keine Funktionen in Organen der TuS Koblenz uÌbernehmen.
18. Ehrungen/Verschiedenes
Koblenz, 06.11.2023, Christian Krey, PraÌsident