NewsEinladung zur Mitgliederversammlung

06/11/2023
mitgliederversammlung2023

Gemäß § 15 Absatz 3 der Vereinssatzung wird hiermit zur Mitgliederversammlung am Dienstag, 28. November 2023, um 19:11 Uhr im Hotel Wyndham Garden, Zu den Thermen 2, 56112 Lahnstein, eingeladen.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung und Eröffnung

2. Ernennung eines Protokollführers

3. Bestellung einer Wahl- und Zählkommission

4. Gedenken an die Verstorbenen des Vereins

5. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

6. Genehmigung der Tagesordnung

7. Bericht des Präsidenten

8. Bericht des Vizepräsidenten

9. Bericht Vorstand Jugend

10. Bericht Breitensport

11. Bericht der Kassenprüfer

12. Aussprache über die Berichte

13. Wahl eines Versammlungsleiters

14. Entlastung des Vorstandes

15. Nachwahl des Vizepräsidenten Finanzen

16. Wahl der Kassenprüfer

17. Anträge:

– Anträge auf Satzungsänderungen aufgrund von Lizenzauflagen der RLSW GmbH:

1) Die Mitgliederversammlung möge die Änderung des § 18 – Wahlkommission / Zählkommission beschließen:

Alt: § 18 – Wahlkommission / Zählkommission

Die Mitgliederversammlung kann zur Durchführung und Überwachung von Wahlen im Rahmen der Mitgliederversammlung eine Wahlkommission, die aus mindestens 2 Mitgliedern besteht, bestimmen.

Neu: § 18 – Wahlauschuss / Zählkommission

Die Mitgliederversammlung wählt zur Durchführung und Überwachung von Wahlen im Rahmen der Mitgliederversammlung einen Wahlausschuss, der aus mindestens 2 Mitgliedern besteht. Der Wahlausschuss schlägt Mitglieder vor, die sich zur Wahl des Präsidiums stellen.

2) Die Mitgliederversammlung möge die Ergänzung des § 14 – Organe des Vereins beschließen:

Alt: § 14 – Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung,

b) das Präsidium,

c) der Ehrenrat.

Neu: § 14 – Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung,

b) das Präsidium,

c) der Ehrenrat.

Mitarbeiter oder Mitglieder von Organen von Unternehmen, die zu mehreren Muttervereinen oder mit diesen verbundenen Unternehmen in wirtschaftlich erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im Bereich der Vermarktung, einschließlich des Sponsorings, oder des Spielbetriebs stehen und/oder an ihnen bedeutend beteiligt sind, dürfen nicht Mitglied in Kontroll-, Geschäftsführungs- und Vertretungsorganen der TuS Koblenz sein, wobei Konzerne und die ihnen angehörigen Unternehmen als ein Unternehmen gelten. Ebenso dürfen Mitglieder von Geschäftsführungs- oder Kontrollorganen eines anderen Teilnehmers keine Funktionen in Organen der TuS Koblenz übernehmen.

18. Ehrungen/Verschiedenes

Koblenz, 06.11.2023, Christian Krey, Präsident

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Das Jahr 1910 gilt mit der Gründung des FC Concordia als Geburtsstunde des Fußballs in Neuendorf. Nur ein Jahr später folgte der FC Deutschland Neuendorf. Die Schüler Johannes Kottemeier, Peter Nick, Peter Miltz, Wilhelm Miltz, Fritz Holz, Peter Schwolen, Heinrich Lamberti, Karl Bohr, Johann Blank, Wilhelm Lotz und Josef Schellenbach legten 1911 den Grundstein zur heutigen TuS Koblenz.

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