Die Versammlung wÀre nicht beschlussfÀhig
Wie die MinisterprÀsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, vergangene Woche mitgeteilt hat, beabsichtigt die Landesregierung ab Mittwoch dieser Woche die bundeseinheitlich beschlossene 2G/2Gplus-Regelung umzusetzen. Nichtimmunisierte Personen sind dann beispielsweise von der Gastronomie, Hotels, Kultur oder Veranstaltungen ausgeschlossen.
Auf Grundlage dieser politischen Entscheidung ist es, nach RĂŒcksprache mit den entsprechenden Stellen, nicht möglich, die Mitgliederversammlung als beschlussfĂ€hige PrĂ€senzveranstaltung durchzufĂŒhren. Aus §32 BGB ergibt sich ein Teilnahmerecht eines jeden Mitglieds. Dieses kann der Verein aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht gewĂ€hrleisten, so dass beispielsweise die im Rahmen der Mitgliederversammlung unter 2G/2Gplus getroffenen BeschlĂŒsse, Wahlen etc. nicht wirksam wĂ€ren und angefochten werden können. Eine Hybridveranstaltung (PrĂ€senz/Online) oder eine reine Onlineveranstaltung ist aufgrund der technischen Erfordernisse und dem auch damit zwangslĂ€ufig verbundenen Ausschluss von Mitgliedern nicht ohne Weiteres darstellbar. Daher wird die Mitgliederversammlung auf den nĂ€chstmöglichen Zeitpunkt verschoben. MaĂgabe fĂŒr die Terminierung ist die satzungsgemĂ€Ăe und rechtssichere DurchfĂŒhrung der Versammlung.
Um sich trotzdem den Fragen der Mitglieder zu stellen, wird am geplanten DurchfĂŒhrungstag (Donnerstag, 25.11.2021) eine virtuelle Informationsveranstaltung angeboten. Im Rahmen dieser Veranstaltung berichtet der Vereinsvorstand, zudem haben alle Mitglieder die Möglichkeit, virtuell mit dem Vorstand der TuS Koblenz in Kontakt zu treten und Fragen zu stellen. Das genaue Prozedere wird in den kommenden Tagen kommuniziert.